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Jetzt Wohnungsbauprämie beantragen

Antrag auf Wohnungsbauprämie für 2017 muss bis 01.12.2019 bei uns vorliegen

Haben Sie 2017 Genossenschaftsanteile bei uns erworben? Dann steht Ihnen womöglich eine Wohnungsbauprämie zu. Diesen Zuschuss bekommen Sie vom Staat, wenn Sie Anteile an einer Wohnungsbaugenossenschaft gekauft haben.

 

Wichtige Voraussetzungen:

  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
  • Sie sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
  • Als Single verdienen Sie höchstens 25.600 Euro pro Jahr oder
  • das gemeinsame Einkommen von Ihnen und Ihrem Ehepartner beträgt höchstens 51.200 Euro jährlich.

Sollten Sie mehr verdienen, haben Sie keinen Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Entscheiden ist dabei nicht Ihr Bruttoeinkommen, sondern Ihr zu versteuerndes Einkommen.

 

Gern senden wir Ihnen einen Antrag auf eine Wohnungsbauprämie für das Jahr 2017 zu.

Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 040/528 03-107. Oder schicken Sie eine E-Mail an  j.taubitz@adlershorst.de

 

Wir leiten den von Ihnen vollständig ausgefüllten Antrag dann an das zuständige Finanzamt weiter. Bewilligt das Finanzamt diesen, überweist es die Prämie an uns. Wir schreiben Ihnen die Wohnungsbauprämie dann auf Ihrem Mitgliedskonto gut. Die Prämie wird Ihnen zusätzlich zu Ihren Anteilen ausgezahlt, wenn Sie aus der Genossenschaft austreten.

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