Gesetzesänderung bei Freistellungsaufträgen

Ab 2023 gelten höhere Freibeträge

Gute Nachrichten für Sparer und Kapitalanlegerinnen: Ab 2023 gilt ein höherer Sparer-Pauschbetrag. Damit bleiben von den Einkünften aus Kapitalvermögen künftig 1.000 Euro pro veranlagter Person steuerfrei.

 

Was bedeutet das für Sie als Adlershorst-Mitglied?

Als Mitglied haben Sie Genossenschaftsanteile gezeichnet. Einmal jährlich, sofern die Vertreterversammlung dies beschließt, erhalten Sie auf Ihr eingezahltes Geschäftsguthaben eine Dividende. Damit wir Ihnen die Dividende in voller Höhe und ohne Abzug der Kapitalertragssteuer auszahlen können, müssen Sie uns einen Freistellungsauftrag mit dem passenden Freibetrag erteilen.

 

Was ist der Sparer-Pauschbetrag?

Zum 1. Januar 2023 wurde der sogenannte Sparer-Pauschbetrag erhöht. Er befreit Sie von der Besteuerung Ihrer Kapitaleinkünfte bis zu einer vom Gesetzgeber festgesetzten Grenze. Ab diesem Jahr sind Kapitaleinnahmen bis zu einer Höhe von 1.000 Euro bei Singles (vorher 801 Euro) sowie 2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnerschaften (vorher 1.602 Euro) von der Besteuerung ausgenommen.

Für Einnahmen aus Zinsen, Dividenden und realisierten Kursgewinnen, die über diese Beträge hinausgehen, sind weiterhin 25 Prozent Abgeltungsteuer sowie gegebenenfalls Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer zu zahlen.

 

Freistellungsaufträge wurden angepasst

Der Gesetzgeber hat sich für eine einfache Umsetzung der neuen Freibetragsgrenzen entschieden. Für bereits erteilte Freistellungsaufträge wurde der darin angegebene Betrag automatisch erhöht: um 24,844 Prozent. Das entspricht genau der prozentualen Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags.

Wenn Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag aufgeteilt und Adlershorst und Ihren Geldinstituten jeweils Freistellungsaufträge erteilt haben, könnte eine Prüfung sinnvoll sein. Unter Umständen sind die Umverteilung des Sparer-Pauschbetrages und die Erteilung neuer Freistellungsaufträge für Sie vorteilhaft. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie bei der Aufteilung den Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen.

 

Neuer Freistellungsauftrag bei Adlershorst

Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag ändern möchten, wenden Sie sich gerne an uns. 

 

Ansprechpartner

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Erik Nissen

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