Balkonkraftwerke

Mini-Photovoltaikanlagen sind derzeit in aller Munde. Sie helfen die Stromkosten zu reduzieren und die Anschaffung der Anlage wird unter bestimmten Voraussetzungen gefördert.

Eine Mini-Photovoltaik-Anlage ist ein kleines „Balkonkraftwerk“. Es besteht aus einem oder zwei Photovoltaikmodulen, die am Balkon oder auf der Terrasse montiert werden. Es gibt noch weitere Aufstellungs- und Befestigungsmöglichkeiten an Fassaden, auf Dächern oder in Gärten. Diese werden von uns aber grundsätzlich nicht genehmigt, da sich die Anlagen dann außerhalb der angemieteten Flächen befänden.

Die Mini-PV-Anlage wird über eine spezielle Einspeisesteckdose direkt an den eigenen Wohnungsstromkreis angeschlossen. Sie funktioniert wie eine große Photovoltaikanlage auf dem Hausdach: Das einfallende Sonnenlicht wird in elektrischen Strom umgewandelt und in den Stromkreis eingespeist.

Für die Aufstellung einer großen Photovoltaikanlage sind vom Eigentümer der Flächen im Vorwege viele Dinge zu prüfen und ein Fachbetrieb muss sich um die sachgemäße Montage kümmern.

Unsere Mieter dürfen auf ihren Balkonen oder Terrassen Mini-PV-Anlagen aufstellen. Ein Fachbetrieb, der sich um die Montage kümmert, ist hierfür nicht erforderlich; trotzdem müssen einige Dinge berücksichtigt werden.

Damit wir sicher sein können, dass alle erforderlichen Regelungen eingehalten werden, muss die Aufstellung im Vorwege durch uns genehmigt werden.

Hierfür ist es erforderlich, dass uns bestimmte Nachweise vorgelegt und Regularien eingehalten werden. Was genau beachtet werden muss, erfahren Sie in unserer Checkliste Genehmigung Mini-PV-Anlage.

 

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